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Information der Stadt Kappeln:

die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 19.07.2017 beschlossen, eine 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kappeln und den Bebauungsplan Nr. 83 der Stadt Kappeln für das „interkommunale Gewerbegebiet an der B 203/Ostseestraße“ aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Aus Anlass der Aufstellung dieser beiden Bauleitplanverfahren wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB in Form einer vorgezogenen Auslegung durchgeführt.

Die Vorentwürfe der Planzeichnungen und der Begründungen liegen in der Zeit 

vom 06.12.2022 bis einschl.13.01.2023 

im Rathaus Kappeln, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nrn. 20 oder 21,

während der Dienststunden (Mo.-Fr. 8:00 bis 12:30 Uhr und Do. nachm. 14:00 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Kappeln eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich: Link

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Vorentwürfe der Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an bauamt@stadt-kappeln.de gesendet werden.

24376 Kappeln, den 28.11.2022

Stadt Kappeln

(LS.) Der Bürgermeister

gez. Stoll

Bürgermeister