Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.06.2024 und Genehmigung der Kommunalaufsicht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.
Haushaltssatzung zum Download / zur Ansicht:
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen nehmen, und zwar bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zu den regulären Öffnungszeiten.