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Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 13.06.2024 und Genehmigung der Kommunalaufsicht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 erlassen.

Haushaltssatzung zum Download / zur Ansicht:

1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen nehmen, und zwar bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zu den regulären Öffnungszeiten.