Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.12.2022 und Genehmigung der Kommunalaufsicht die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 erlassen.
Haushaltssatzung zum Download / zur Ansicht:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen nehmen, und zwar bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zu den regulären Öffnungszeiten.