Der Zweckverband
In der Vergangenheit wurden Gewerbeflächen häufig durch die Standortgemeinde entwickelt und vermarktet. Da die positiven Effekte eines Gewerbegebietes nicht nur auf die Standortgemeinde beschränkt sind, sondern sich auch in den angrenzenden Gemeinden bemerkbar machen (Arbeitsplätze, Zuzug von Familien usw.), wurde beim Gewerbepark Nordschwansen schon früh die Idee verfolgt, auch andere Gemeinden mit ins Boot zu holen und den Gewerbepark gemeinsam zu entwickeln.
Für die angestrebte Kooperation findet sich im Gesetz über kommunale Zusammenarbeit das Instrument eines Zweckverbandes. Ein Zweckverband ist letztendlich der Zusammenschluss mehrerer Kommunen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen.
Für die Entwicklung und Vermarktung des Gewerbeparks Nordschwansen ist somit nicht die Stadt Kappeln, sondern der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen“ zuständig, der von den Gemeinden Dörphof, Grödersby, Karby, Oersberg, Rabel, Rabenkirchen-Faulück, Stoltebüll, Thumby und Winnemark sowie den Städten Arnis und Kappeln gegründet wurde.
Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung, in der die Mitgliedsgemeinden paritätisch vertreten sind, und die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher.